Studiengebühr & Förderung
Studiengebühren
Der Schulträger ist gemeinnützig, das heisst, die Einnahmen dienen ganz der Ausbildung. Die Zuschüsse der Regierung sind berücksichtigt.
Anmeldegebühr bei Annahme des Studienplatzes
150,00 €
Prüfungsgebühr für die staatliche Abschlussprüfung
300,00 €
Monatliche Studiengebühr "Staatl. geprüfte(r) technische(r) Assistent(in)"
195,00 €
Anmeldegebühr bei Annahme des Studienplatzes
Prüfungsgebühr für die staatliche Abschlussprüfung
Monatliche Studiengebühr "Staatl. geprüfte(r) technische(r) Assistent(in)"
Staatliche Beihilfen & Förderungen
Für die Schüler unserer Berufsfachschulen werden staatliche Beihilfen (BAFöG) als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse gewährt. Auskunft erhalten Sie bei den zuständigen örtlichen Stellen für Ausbildungsförderung (die bei allen Landratsämtern und kreisfreien Städten eingerichtet sind – z. B. Stadt Augsburg, Gägginger Str. 59, 86153 Augsburg, Tel.: 08 21/3 24-69 35).
Dazu folgende Vorab-Information:
Dazu folgende Vorab-Information:
- In Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen, z.B. des Jahres 2004 gibt es für den Lebensunterhalt gemäß BAFöG monatlich bis max. 192,- € beim Wohnen bei den Eltern.
- Dieser Betrag erhöht sich bei auswärtiger Unterbringung auf monatlich max. 348,- €.
- Dazu kommt ein Mietzuschuss von z. B. 64,- € bei 200,- € mtl. Miete.
- Im Internet kann unter Das neue BAFöG die Förderhöhe selbst zuverlässig ermittelt werden.
- Die Eltern bleiben kindergeldberechtigt und der Schüler/die Schülerin bleibt familienversichert in der Krankenkasse.
- Zusätzlich kann unabhängig vom Einkommen ein Bildungskredit für z.Z. 2% + 1% Bearbeitungsgebühr (einmalig) in Anspruch genommen werden. (siehe www.bildungskredit.de).
- Die Eltern können 30% des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EKStG).

